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Seit dem 1. Januar 2023 gilt in **Deutschland** gemäß § 12 Abs. 3 UStG ein "Nullsteuersatz" für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit kleineren, fest installierten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und PV-Insellösungen ohne Netzeinspeisung. Dieser Steuersatz kann auf wesentliche Komponenten angewendet werden, die für solche Anlagen erforderlich sind.
Wie erfolgt die Steuerbefreiung?
Rechtlicher Hinweis:
Sollten wir keine Nachweise von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie dem Nullsteuersatz unterliegen. Falls Sie nicht dem gesetzlichen Nullsteuersatz unterliegen oder die eingereichten Nachweise gemäß Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG unvollständig oder fehlerhaft sind, behalten wir uns das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % nachträglich zu berechnen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Steuerbefreiung von PV-Anlagen:
Gilt der Nullsteuersatz auch für Insellösungen?
Ja, auch 12-Volt-PV-Anlagen ohne Netzeinspeisung profitieren von der Regelung, sofern alle Nachweise vorliegen.
Was bedeutet Nullsteuersatz?
Der Nullsteuersatz entspricht einer Umsatzsteuerbefreiung für Endkunden. In der Lieferkette können dennoch Vorsteuerbeträge verrechnet werden.
Was bedeutet die Abkürzung EEG?
In diesem Kontext steht EEG für das "Erneuerbare Energien Gesetz". Es regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die EEG-Umlage, die damit verbunden war, wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.
Ist der Betrieb einer PV-Anlage umsatzsteuerpflichtig?
Der Betrieb einer PV-Anlage kann umsatzsteuerpflichtig sein, wenn der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und verkauft wird. Allerdings gibt es seit 2023 eine Steuerbefreiung für bestimmte Anlagen bis 30 kWp, sodass keine Umsatzsteuer mehr anfällt.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) wird von der Bundesnetzagentur verwaltet. In diesem zentralen Register sind Informationen zu Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten hinterlegt. Das MaStR dient als verlässliche Grundlage für die aktuelle Netzinfrastrukturplanung und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Welche PV-Komponenten sind von der Steuer befreit?
Nur wesentliche Komponenten wie Solarmodule, Modulhalterungen, Batteriespeicher und Netzwechselrichter sind steuerbefreit. Andere Zubehörteile müssen im Einzelfall geprüft werden.
Persönliche Beratung per WhatsApp:
+493 222 103 2839
Vielen Dank
Ihr TONEART-Team