So sparen Sie sich die gesetzliche MwSt. für Solarprodukte in Verbindung mit einer privaten Photovoltaikanlage!
Dieses Jahr: 19% MwSt. Direktabzug auf ausgewählte Powerstations!
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Solarprodukten und Powerstations. Erstmals ist in Deutschland durch einen neuen § 12 Abs. 3 UStG ein sog. "Nullsteuersatz" eingeführt worden, der für Leistungen im Zusammenhang mit kleineren, fest installierten Photovoltaikanlagen und deren Komponenten gilt. Die Neuregelung ist für alle Leistungen anzuwenden, die ab dem 1.1.2023 innergemeinschaftlich in Deutschland ausgeführt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der ausgewählten POWERSTATIONS.
Die 0% Regelung gilt nicht für Kunden außerhalb von Deutschland!
Voraussetzung für die Befreiung der 19% Mehrwertsteuer ist die Nachweispflicht des Erwerbers zu folgenden Punkten:
Name und Nachweis des Betreibers über eine installierte PV-Anlage und dass diese tatsächlich genutzt wird
Nachweis, dass die PV-Anlage auf einem privat genutzten Gebäude installiert ist (als privates Gebäude gelten auch Garage oder Gartenschuppen)
Auszug Registrierung der PV-Anlage im Eigenheim oder im Betrieb aus dem Marktstammdatenregister MaStR. der Bundesnetzagentur
Nachweis, dass die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt
Bestätigung, dass die Powerstation nur für die heimische PV-Anlage genutzt wird gem. BMF Schreiben Absatz 7 Sätze 5 bis 7 stationäre Solarmodule – Batterien/Speicher
Ihre persönliche Unterschrift zur Bestätigung der Richtigkeit aller Angaben
Die Lieferung unterliegt dem Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG.
ACHTUNG: Wir behalten uns vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% nachzufordern, falls Ihre Angaben im Rahmen der Nachweispflicht nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG bei Bestellung nichtzutreffend waren.